Verfahren eingestellt
22.3.2006
Organisatoren und Fahrer trifft beim tödlichen Zuschauer-Unfall am Rallye des Alpes Vaudoises 2003 keine Schuld.
ds- Nach dem tragischen Unfall am Rallye des Alpes Vaudoises 2003 auf der SP Hongrin, bei dem eine Zuschauerin und ihr im Kinderwagen mitgeführtes Kind ihr Leben liessen, wurde von Amtes wegen eine strafrechtliches Verfahren eingeleitet. Dieses kam zum Resultat, dass weder den Fahrer noch die Organisatoren ein Schuld trifft. Das Verfahren wurde eingestellt.